Was wichtig ist beim (Wieder-) Eintritt in die Evangelische Kirche
Ob Sie 1.) als Kind nicht getauft wurden oder 2.) aus der Ev. Kirche ausgetreten sind oder 3.) aus einer anderen Kirche ausgetreten sind
egal …
Sie können (wieder) Mitglied der Evangelischen Kirche werden. Voraussetzung ist eigentlich nur ein aufrichtiger Wunsch, zur Kirche dazu zu gehören.
Wie läuft es ab?
Ein Gespräch mit einem der Gemeindepfarrer steht eigentlich sinnvollerweise am Anfang. Man kann sich gegenseitig (wieder) kennen lernen und vielleicht die eine oder andere Frage klären. Über die Anfrage auf Kircheneintritt wird dann vom Pfarrer entschieden. Besonders schön ist es, wenn der Eintritt in einem Gottesdienstbesuch besiegelt wird.
Aber auch durch einen Besuch in der „Wiedereintrittsstelle“ in Witten (im Ev. Diakonissenkrankenhaus) ist die (Wieder-) Aufnahme in unsere Kirche möglich. Wir in Wengern erhalten dann eine Mitteilung, dass Sie unser Gemeindeglied geworden sind.
Was ändert sich durch den Kircheneintritt ?
Jeder getaufte Christ hat das Recht, voll und ganz am Leben der Gemeinde und an ihren Diensten teilzuhaben (z.B. Teilnahme am Abendmahl, Patenrecht, Recht auf kirchliche Trauung und Bestattung, passives und aktives Wahlrecht bei Presbyteriumswahlen). Und jeder getaufte Christ ist aufgerufen, nach seinen Möglichkeiten und Talentenam Gemeindeleben teilzunehmen. Diejenigen, die ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen haben, werden an der Finanzierung der kirchlichen Arbeit durch die Kirchensteuer beteiligt. Für die Aufnahme selbst entstehen aber keine Kosten.
„freut euch aber, dass eure namen im himmel aufgeschrieben sind.“ (Lukas 10, 20b)